Videos, die von YouTube entliehen sind, könnten künftig teuer werden. Laut übereinstimmenden Meldungen vertritt die deutsche Verwertungsgesellschaft für Musikaufführungen die Ansicht, dafür kassieren zu müssen und schließt sich damit dem österreichischen Vorbild an. Die dortige AKM will die bevorstehende Neufassung des Urheberrechts auf europäischer Ebene für ihrer Ansicht nach angemessene Entschädigungen nutzen. Hauptargument der GEMA ist, dass die Herkunft der Videos nicht deutlich zu erkennen sei.
GEMA-Gebühren können natürlich überhaupt nur dann anfallen, wenn es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt. Diese aber sind ja bereits vergütet worden, sodass sich der Verdacht aufdrängt, dass fortan zweifach mitverdient werden soll. Um dem vorzubeugen, müsste im Zweifel die Erkennbarkeit der Quelle erleichtert werden. Wer die Absicht vereiteln und seinen Protest dagegen zum Ausdruck bringen möchte, könnte sogar so weit gehen, einen Hinweis beizufügen. Ihm wäre dann etwa zu entnehmen, dass die GEMA-Gebühren bereits entrichtet worden sind.
Denn vorstellbar ist auch, dass sich die angestrebte Neuregelung nicht auf YouTube-Videos beschränkt. Sie könnte gleichermaßen für sämtliche Videos gelten, die auf Websites eingebettet werden. Die Alternative zu einem Verweis auf den bereits vergüteten Ursprungsort bestünde dann wohl darin, auf Inhalte auszuweichen, die ungeschützt grassieren, wiewohl ein eindrucksvolles Video mit entsprechender Breitenwirkung durchaus einen erhöhten Obolus wert ist. Ob davon jedoch ohne Zutun die GEMA profitieren sollte, darf bezweifelt werden.