Branchenverband BVDW stellt Code of Conduct für Content Marketing vor

24.07.2018 | News

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) will durch die freiwillige Selbstverpflichtung seiner Mitglieder auf einen neuen Code of Conduct einheitliche Qualitätsstandards für das Content Marketing etablieren. Kunden sollen von einem höheren Professionalisierungsgrad und mehr Transparenz profitieren.

Eine eigens eingesetzte Fokusgruppe des BVDW hat in gut einjähriger Beratung eine Reihe von Verhaltens- und Verfahrensnormen für den Bereich des Content Marketings erarbeitet und in einem Code of Conduct zusammengefasst. Das Ziel der Fokusgruppe-Content Marketing war es dabei einheitliche Standards für Dienstleister zu schaffen und so Transparenz und Professionalität in der Branche zu fördern. „Im Vergleich zu vielen anderen Disziplinen des digitalen Marketings ist Content Marketing sehr individuell, die Arbeitsweisen unterscheiden sich mitunter sehr deutlich“, erläutert die Ko-Vorsitzende der Fokusgruppe Sabine Wegele. Der neue Code of Conduct schaffe hier Abhilfe indem er „Dienstleister auf die wesentlichen Eckpunkte professionellen Content Marketings sowie wichtige ethische und rechtliche Grundsätze“ verpflichte, so Wegele weiter.

Indem sie dem Code of Conduct des BVDW beitreten, gehen Agenturen und Dienstleister, die im Content Marketing tätig sind, eine Selbstverpflichtung ein, sich den darin formulierten Normen zu unterwerfen. Der Code of Conduct der Fokusgruppe-Content Marketing umfasst sieben Punkte, die neben einer Definition des Content-Marketings insbesondere einheitliche Standards in Bezug auf die Transparenz von Vertriebsstruktur, Leistungsspektrum und Kostenstruktur sowie die Definition und Messung des Erfolgs entsprechender Dienstleistungen verlangen. Darüber hinaus verpflichten sich die Unterzeichner des Papiers auf weitere Qualitätsstandards, die etwa einen „hohen qualitativen wie journalistischen Anspruch mit klarem inhaltlichem Mehrwert für den Nutzer“ und einen fairen und transparenten Umgang mit Dritten (Subunternehmer) fordern.

Unternehmen die sich durch Selbstverpflichtung an den Code of Conduct binden, sind verpflichtet das Selbstverpflichtungssiegel des BVDW auf ihrer Website zu führen. Verstöße gegen den Code of Conduct des BVDW können einem Beschwerdeausschuss des Verbands gemeldet werden. Dienstleister können gegebenenfalls mit Sanktionen belegt werden, die von einer Rüge bis hin zum Entzug des Siegels reichen können.

Unternehmen die nicht Mitglied des Branchenverband BVDW sind, müssen eine Lizenzgebühr in Höhe von 449 Euro entrichten, wenn sie dem Code of Conduct beitreten und das entsprechende Siegel verwenden möchten. Gerade kleinere Agenturen und Freelancer werden deshalb vermutlich auf die Selbstverpflichtung verzichten. Für Werbetreibende, die Dienstleistungen aus dem Bereich des Content Marketing in Anspruch nehmen möchten, ist die Initiative des BVDW dennoch eine positive Nachricht: Das Regelwerk des Verbandes bietet ihnen eine gute Orientierungshilfe und wird sicherlich mittelfristig zu einer Harmonisierung der Standards beitragen, der sich auch Branchenteilnehmer anschließen werden, die nicht im BVDW organisiert sind.