Freies Verlinken laut EuGH erlaubt

20.02.2014 | News

Wer für seine Zwecke weiterverwendet, was bereits öffentlich zugänglich war, braucht sich ab sofort ganz offiziell nicht mehr um Urheberrechte zu kümmern. Das hat der Europäische Gerichtshof soeben entschieden und damit eine überkommende Richtlinie aus dem Jahre 2001 außer Kraft gesetzt. Ihr zufolge konnte die weitere Verbreitung bislang untersagt werden. Ein schwedischer Journalist wollte einem Artikelsammeldienst die erneute Nutzbarmachung bereits veröffentlichter Werke unter Berufung darauf verbieten lassen.

Die Gedanken sind frei

Die Richter des EuGH konnten der Argumentation nicht folgen und haben die Spruchpraxis auf allerhöchster Ebene nun der Wirklichkeit angepasst. Verlinkt werden kann fortan alles, was jedermann zugänglich ist, ohne sich um die Frage von Tantiemen zu scheren. Das gilt auch dann, wenn ein persönlicher Nutzen daraus gezogen wird. Folglich muss auch keinerlei Erlaubnis dafür eingeholt werden. Wer darin einen Fall von weitergehender Ausbeutung des eigenen Gedankenguts sieht, wird alle Mühe haben, dies Europas höchsten Richtern klarzumachen.

Die Entwicklung ist wohl nicht mehr aufzuhalten, sie schreitet tatsächlich beschleunigt voran. Als kommende Entscheidung steht die Verhandlung über das Einbetten von YouTube-Videos zur Freigabe an. Aller Voraussicht nach wird in diesem Bereich ähnlich entschieden werden. Auch den EU-Mitgliedsstaaten sind mit dem Urteilsspruch die Hände gebunden, ihnen ist die eigenmächtige Verschärfung des Urheberrechts untersagt. Einen Unterschied macht allerdings, dass das noch zu verhandelnde Video nicht eigenhändig hochgeladen worden ist. Die nutzerfreundliche Rechtsauffassung greift besonders dann, wenn die Urheberschaft nicht klar erkennbar wird.