Impressumspflicht in sozialen Netzwerken

15.02.2013 | News

Das Landgericht Regensburg bestätigte vor kurzem, dass Unternehmen auch auf ihren Seiten bei Facebook ein Impressum angeben müssen. Nach Expertenmeinungen betrifft dieses Urteil aber nicht nur reine Facebook-Seiten, sondern auch andere Seiten wie Twitter, Google+, Linkedin und andere. Soziale Netzwerke halten als Werbe- und Kommunikation Plattformen immer mehr Einzug in die Unternehmen.

Was bedeutet eine Impressumspflicht?

Geschäftsmäßig betriebene Telemedien müssen lt. § 5 Abs. 1 TMG Angaben zu Namen, Anschrift und E-Mailadresse machen. Bisher war unklar, ob der Gesetzgeber soziale Netzwerke auch zu den Telemedien zählt.

Im § 1 Abs. 1 TMG werden Telemedien als elektronische Informations- und Kommunikationsdienste definiert. Der Leitfaden zur Impressumspflicht des Bundesjustizministeriums rechnet jeden online Auftritt als Telemedium. Dort heißt es, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht „von jedem, der ein Online-Angebot bereithält, erfüllt werden“ muss, sobald ein geschäftsmäßiger Zweck hinter den Angeboten steht.

Das Landgericht Regensburg hat lt. Urteil vom 31.01.2013, Aktenzeichen 1 HK O 1884/12 festgestellt, dass, sobald eine soziale Plattform für Marketingzwecke genutzt wird, jeder Unternehmer eine eigene Anbieterkennung vorhalten muss (Vergleiche Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011, Aktenzeichen. 2 HKO 54/11; Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007, Aktenzeichen I-20 U 17/07). Allerdings ist diese Frage bis heute noch nicht höchstrichterlich entschieden. Aus diesem Grunde wird allen Unternehmen geraten, auf ihren Social Media Seiten zu mindestens einen Verweis auf das Impressum ihrer Internetseite zu platzieren.

Genügt ein Verweis auf die Internetseite?

In § 5 Abs. 1 TMG wird nicht beschrieben, wo genau die Angaben zum Impressum gemacht werden müssen. Es heißt dort lediglich, dass die Informationen unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar und leicht erkennbar sein müssen.

Der sicherste Weg für Online-Unternehmer ist es, ein vollständiges Impressum auf seinen Social Media Seiten anzugeben. Es dürfte allerdings auch ausreichen, mittels eines Links auf das Impressum der Internetseite zu verweisen. Sobald das Impressum auf der Website allen gesetzlichen Anforderungen genügt, sind auch alle Pflichten zum Schutze des Verbrauchers erfüllt. Nach der europäischen Rechtsprechung sollte der „Durchschnittsverbraucher“ alleine durch die Linksetzung auf das Impressum mit dem Verweis „Impressum“ in der Lage sein, an allen notwendigen Anbieterinformationen zu gelangen. Damit ist jeder aufmerksame Verbraucher in der Lage zu erkennen, wer sich hinter der Social Media Präsenz verbirgt. Durch einmaliges Anklicken sind, wie vom Gesetzgeber gefordert, die Angaben einfach und leicht erkennbar und ständig verfügbar.

Bis heute kann aus dem Gesetz allerdings nicht hergeleitet werden, dass sich ein Impressum unter der gleichen Domain des Angebots der Telemedien befinden muss.

weitere Beiträge

Digitale Frische für die Fürstenberg-Realschule Recke

Für die Private Bischöfliche Fürstenberg-Realschule Recke haben wir eine neue Website konzipiert, die unter realschule-recke.de zu finden ist. Ziel war die Entwicklung eines modernen, klar strukturierten und benutzerfreundlichen Internetauftritts, der die Schule...

Neue WordPress Website für ImplusPartner IT

Wir haben vor kurzem eine neue Website für die ImplusPartner IT Consulting GmbH aus Ibbenbüren gestaltet, siehe impluspartner-it.de. Die neue Website ist barrierefrei und damit für alle Nutzergruppen zugänglich. Sie wurde für Suchmaschinen optimiert, damit...

Topical Authority: Der Schlüssel zu besseren Rankings

Topical Authority beschreibt die Autorität einer Website oder Domain innerhalb eines bestimmten Themenbereichs. Suchmaschinen wie Google bewerten Websites längst nicht mehr nur nach einzelnen Keywords, sondern immer stärker danach, wie gut und umfassend ein Thema...

Wie Instagram Google-Rankings beeinflussen kann

Instagram gilt in erster Linie als visuelles Netzwerk für Reichweite, Branding und Community-Aufbau. Doch immer häufiger zeigt sich, dass Inhalte von Instagram auch in der organischen Google-Suche sichtbar werden können. Vor allem bei Markensuchen tauchen...