NRW Landesregierung beschließt Förderparket zur Digitalisierung des Handels

15.11.2021 | News

Die Landesregierung NRW hat ein Förderprogramm ins Leben gerufen, um Klein- und Kleinstunternehmen im stationären Einzelhandel bei der digitalen Transformation zu unterstützen und mit bis zu 2000 € zu fördern.

Ziel des am 2. November angelaufenen Programms ist die Erhaltung des stationären Einzelhandels, durch ein Zusammendenken von stationärem und digitalem Handel. Insbesondere der lokale Einzelhandel in Innenstadtlagen soll damit gestärkt werden.

Es geht dabei um Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Geschäftsmodells unter Berücksichtigung von Digitalisierungsansätzen, um die Bedürfnisse der Kunden besser zu erfüllen und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit, sowohl digital, als auch analog, Kundenberatung im Ladenlokal mithilfe digitaler Mittel und die Kundenbindung durch Einsatz Sozialer Medien oder digitaler Bonusprogramme.

Der Förderungskatalog umfasst dabei, die Anschaffung von Software-Lizenzen und digitalen Tools, wie z. B. Content-Management-/ Redaktions-Systeme oder Social-Media-Management- und Monitoring-Tools. Dazu gehören Websites, Online-Shops und Social-Media-Anwendungen.

Dazu gehören auch Weiterbildungsmaßnahmen in den angesprochenen Bereichen. Dabei geht es beispielsweise um die Pflege und das Management der Website und des Online-Shop, sowie um interaktive Kundenberatung und Social-Media-Management.

Bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens stehen wir Ihnen natürlich zur Seite.

Desweiteren ist auch digitale Hardware am Point-of-Sale Gegenstand der Förderung. Dabei geht es um Digitale Displays, VR-Headsets, digitale Spiegel und Touchpads, die als Werbemittel zur Inspiration und Unterhaltung stationär eingesetzt werden können.

Auch die richtige Präsentation der Produkte spielt eine wichtige Rolle. Dazu wird entsprechendes Equipment gefördert. Vor allem Kamera, Beleuchtung und Fotoboxen können zur Verbesserung der Produktpräsentation im Einzelhandel beitragen.

Zusätzlich sieht das Programm auch die Einrichtung fest installierter Abholstationen vor, sodass eine Vorort-Abholung, auch außerhalb der Öffnungszeiten ermöglicht wird.

Rahmenbedingungen

Berechtigt sind B2C-Klein- und Kleinstunternehmen (1 – 49 Mitarbeiter, Umsatz / Jahresbilanz bis 10 Mio. €) aus dem stationären Handel mit Sitz in NRW.

Die Beantragung erfolgt über das Online-Portal www.digihandel.nrw und muss vom Förderempfänger gestellt werden. Der Umsetzungszeitraum umfasst maximal zwei Monate und die Auszahlung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme und nach Vorlage des Nachweises der Realisierung durch die antragstellende Person.

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