Google stellt seine bisheriges Universal Analytics Ende 2023 ein und macht Google Analytics 4 damit zum neuen Standard. Bereits zum 1. Juli 2023 werden im Universal Analytics keine neuen Daten mehr aufgenommen und ab einem, von Google bislang nicht genannten, Datum der Zugriff abgeschaltet. Da aufgrund geänderter Metriken ein Import der UA-Daten in das neue GA4 nicht möglich ist, sollte der Umstieg bald erfolgen. Denn alle gesammelten Daten aus Universal Analytics werden in Zukunft entfallen.
Der Umstieg auf Analytics 4 ist damit unumgänglich, bringt aber auch einige Vorteile mit sich.
Die Unterschiede zwischen Universal Analytics und Analytics 4
Einer der größten Unterschiede ist die IP-Anonymisierung. Wurde bei UA die IP-Adresse eines Nutzers im Klartext mit übermittelt, so wird sie bei GA4 vollständig anonymisiert und ist damit absolut datenschutzkonform.
Auch die Skalierbarkeit wurde bei GA4 verbessert, sodass Nutzer, die neben einer Website auch die zugehörigen Apps anbieten, mit GA4 sofort in der Lage sind, detaillierte Analysen abzurufen. Daneben rücken bei GA4 die Nutzer und deren Klick- und Scrollverhalten weiter ins Zentrum, wohingegen im UA noch die Sitzungen der Nutzer im Vordergrund standen.
Mithilfe integrierter Standardereignisse wird das Events- und Conversion-Tracking im GA4 stark erleichtert und durch „künstliche Intelligenz“ können fehlende Daten errechnet werden.
Auch das Tracking ohne Cookies wird mit GA4 ermöglicht. Im Gegensatz zum UA stehen im neuen Analytics umfangreichere Berichte und bessere Visualisierungs- und Auswertungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Pivot-Tabellen oder Trichter-Visualisierungen, zur Verfügung. Weiterhin erlaubt GA4 genauere Zielgruppendefinitionen und bessere Echtzeit-Analysen.
Consent-Mode – oder Tracking ohne Cookie
Mit dem neuen Consent-Mode, ist das Tracking ohne Cookie (cookieless Tracking) möglich. Damit können, unabhängig von Annahme oder Ablehnung der Cookies neutrale Daten gesammelt werden.
Ereignisse wie das Absenden eines Formulars oder der Kauf eines Produktes werden in GA4 nach wie vor gespeichert. Der Unterschied ist, dass der genaue Nutzungsverlauf oder die Herkunft eines Besuchers nicht verfolgt werden kann, jedoch sind die Mitteilungen über stattgefundene Ereignisse an sich bereits relevante Informationen für Websitebetreiber, die weitere Auswertungen erlauben.
Mittels Consent-Mode ist es darüber hinaus endlich möglich, auch GoogleAds im Einklang mit der DSGVO zu betreiben
Ausblick
Der entscheidende Vorteil von Google Analytics 4 ist, dass es absolut DSGVO-konform betrieben werden kann. Weitere Vorteile, wie die Vereinfachungen im Conversion-Tracking und die umfangreicheren Berichte und besseren Analysemöglichkeiten, lassen die fehlende UA-Importfunktion eventuell leichter verschmerzen.