Webhoster haften für fehlende Backups

15.08.2014 | News

Webhoster betreuen Websites und sind dabei auch zuständig für die Backups der Daten. Dem Landgericht Duisburg lag kürzlich ein Fall zu dieser Thematik vor. Die Entscheidung des Landgerichts vom 25. Juli 2014 war eindeutig. Ein Webhoster muss immer für die Backups der Daten sorgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies vertraglich geregelt ist oder eben nicht. Die vollen Kosten nach einem Crash müssen vom Hoster jedoch nicht getragen werden.

Grund für die Entscheidung war ein Fall, in dem eine Frau für 5.000 Euro bei einem Hoster eine Website erstellen ließ. Ab 2011 zahlte sie monatliche Gebühren von 24 Euro für das Hosting, wobei der Hoster diese Aufgabe an ein Subunternehmen weitergab. Nach einem Server-Crash forderte die Frau eine Wiederherstellung. Aufgrund fehlender Backup-Daten war dies allerdings nicht möglich.

Die Frau reichte Klage ein und forderte insgesamt 8500 Euro samt Anwaltskosten und Nutzungsausfall. Jedoch wurden ihr nur 1267 Euro zugesprochen. Der Grund liegt bei der genutzten Dauer der Website von acht Jahren. Ebenso hatte die Frau laut Gericht kein Anspruch auf die verlangten Nutzungsausfallkosten. Daraus ergibt sich, dass Klägerin 85 Prozent der Kosten tragen muss, während Angeklagte nur für 15 Prozent zur Rechenschaft gezogen wurde.

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